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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Dr. Schmitz-Riol Planungsgesellschaft mbH, Herbststraße 9, 99423 Weimar stellt ihre Leistungen für die Branche Architektur / Hochbau ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung:

Die Entgelte der einzelnen Leistungen werden nach Vereinbarung berechnet. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde – insbesondere bei mündlich erteilten Aufträgen -, gilt die HOAI in ihrer jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Bei Bauvorhaben in der Schweiz gilt die Schweizer Honorarordnung SIA. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Die vereinbarte Vergütung ist nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung oder Leistungsphase und nach Rechnungslegung durch das Architekturbüro innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Von der Dr. Schmitz-Riol Planungsgesellschaft mbH gelieferte Planungen, Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung, sofern die Leistung entsprechend vergütet wurde. Eine weitergehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Dr. Schmitz-Riol Planungsgesellschaft mbH gestattet.

 

Gerichtsstand ist der Ausgangsort der Leistungen und somit Weimar.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.

 

 

Weimar, Januar 2019

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